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Bewilligungspraxis Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf Schutzobjekten

29. August 2024
Die kantonale Denkmalpflege hat mit VertreterInnen der wichtigsten Anspruchsgruppen eine neue Bewilligungspraxis für Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf Schutzobjekten entworfen. Ziel ist eine Vereinfachung und Lockerung der bestehenden Bewilligungspraxis. Gleichzeitig soll das Solarpotential stärker genutzt werden.

Der Gemeinde wurde ein Vorschlag für die künftige Bewilligungspraxis unterbreitet, welche sich grundsätzlich am Wert und der denkmalpflegerischen Bedeutung der Dachlandschaft orientiert. Dabei werden die geschützten Ortsbilder und die Schutzobjekte basierend auf der Schutzverordnung in drei verschiedene Gebiete oder Kategorien eingeteilt und künftig in einer Online-Karte dargestellt. Ergänzt wird die Karte mit einfachen Checklisten und Beispielen. Der Entwurf der Einteilung gemäss Karte wurde beraten und die neue Bewilligungspraxis vom Gemeinderat an der letzten Sitzung beschlossen. Die Umsetzung der neuen Bewilligungspraxis für Solaranlagen in Ortsbildschutzgebieten und auf Schutzobjekten sowie Aufschaltung der Karte ins Geoportal ist für Ende November geplant.

Solaranlage
Bild: Zbynek Burival von Unsplash

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