LEBEN
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Zuzug / Umzug / Wegzug
Sie sind neu zugezogen, wechseln innerhalb des Städtlis den Wohnsitz oder wollen sich abmelden?
Gemäss dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum Ihrer Adressänderung.
Anmeldung / Zuzug
Adressänderung innerhalb der Gemeinde (eUmzug)
Abmeldung / Wegzug (eUmzug)