MINI.STADT
Inhalt
Referendumsvorlage Vereinbarung «Regionaler Bevölkerungsschutz Toggenburg» (fakultatives Referendum)
Die Vereinbarung «Regionaler Bevölkerungsschutz Toggenburg» zwischen den Politischen Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil und Wildhaus-Alt St. Johann (Zivilschutzorganisation und Regionaler Führungsstab) wurde überarbeitet und durch die Gemeinderäte erlassen.
Gegenstand
Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden betreffend «Regionaler Bevölkerungsschutz Toggenburg» (Zivilschutzorganisation und Regionaler Führungsstab)
(Revision vom 1. Januar 2024 / überarbeitete Version vom 1. Januar 2018)
Referendumsfrist
7. Juni 2024 bis 16. Juli 2024
Öffentliche Auflage
Die Vereinbarung liegt während den Büroöffnungszeiten bei den jeweiligen Ratskanzleien auf.
Fakultatives Referendum
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie denjenigen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Ratskanzlei bezogen werden.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Bütschwil-Ganterschwil: 338 Unterschriften
Ebnat-Kappel: 200 Unterschriften
Kirchberg: 260 Unterschriften
Lichtensteig: 125 Unterschriften
Lütisburg: 106 Unterschriften
Mosnang: 200 Unterschriften
Neckertal: 300 Unterschriften
Nesslau: 270 Unterschriften
Wattwil: 300 Unterschriften
Wildhaus-Alt St.Johann 184 Unterschriften