VERWALTUNG
Inhalt
Fortsetzungsbegehren
Das Betreibungsamt stellt je nach Art des Schuldners (Privatperson oder juristische Person) eine Pfändungsankündigung oder eine Konkursandrohung aus. Das Begehren ist dem Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einzureichen oder am Hauptsitz der betriebenen Gesellschaft.
Weitere Informationen zur Fortsetzung der Betreibung finden Sie auf der Rückseite des Formulars.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 058 228 23 89 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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