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Beitragsgesuch kantonale Denkmalpflege
Grundlage für die Auszahlung eines Beitrags an die denkmalpflegerisch relevanten Kosten ist die Verordnung über Kantonsbeiträge an Erhaltung und Pflege schützenswerter Kulturgüter vom 16. Dezember 2015 sowie die im Merkblatt «Kantonsbeiträge an Erhaltung und Pflege schützenswerter Baudenkmäler» aufgeführten Bestimmungen. Die Renovation hat in Absprache mit der Denkmalpflege zu erfolgen. Der Baubeginn ist der Kantonalen Denkmalpflege anzuzeigen.
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Bauverwaltung | 058 228 23 91 | Kontaktformular |
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